Trainingsfreie Zeit zur Eindämmung der Corona-Pandemie
Aufgrund der zunehmenden Infektionen mit SARS-CoV-2 hat der Senat die zehnte Änderung der Infektionsschutzverordnung beschlossen. Diese Regelungen gelten ab dem 2. November und sind bis zum 30. November 2020 befristet. Während dieser Zeit sind Fitnessstudios, Tanzstudios, Saunen, Dampfbäder, Thermen und ähnliche Einrichtungen sowie entsprechende Bereiche in Hotels und ähnlichen Einrichtungen geschlossen zu halten. Davon ist auch das Sportstudio Fit betroffen. Bis dahin befinden wir uns in der trainingsfreien Zeit.
Wir sehen uns in einigen Wochen. Bleibt fit und gesund!
Veröffentlicht am: 01.11.2020