Aufhebung der Kontaktbeschränkungen im Sport
Das Land Berlin hat die Kontaktbeschränkungen bei der Sportausübung aufgehoben. Der Sportsenator hat den Landessportbund darüber informiert, dass mit Wirkung zum 14. Juli 2020 der Mindestabstand von 1,5 Metern während der sportlichen Aktivität nicht mehr eingehalten werden muss. Nähere Informationen sind auf der Seite vom Landessportbund Berlin zu finden.
Dennoch herrscht im Sportstudio Maskenpflicht und der Mindestabstand von 1,5 Metern.
Die Trainingseinheiten während der Sommerferien sind wie folgt:
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Bezüglich zum Training ist es weiterhin wichtig, dass vorher eine Anmeldung zum Kurs stattfinden muss! Ohne Anmeldung darf nicht am Training teilgenommen werden! Setzen Sie sich hierzu bitte telefonisch mit dem Sportstudio in Kontakt.
Veröffentlicht am: 21.07.2020